Dem Aufbau von langfristigen Partnerschaften mit unseren Lieferanten räumen wir hohen Stellenwert ein. Dabei stehen Qualität und die Erfüllung unserer hohen Ansprüche stets im Vordergrund. Um diese zu gewährleisten, haben wir die Anforderungen an unsere Lieferanten in unserem QM-System festgelegt sowie unsere Logistik- Anforderungen an Sie in der Logistikrichtlinie zusammengefasst. Wir schaffen eine Basis gegenseitiger Vereinbarungen, welche die Zusammenarbeit mit klaren, an unsere jeweilige Aufgabe angepassten Inhalten erleichtern.
Grundvoraussetzungen
Im ersten Schritt bitten wir um die Zusendung einer ausgefüllten Lieferantenselbstauskunft. Vor der ersten Serienlieferung schaffen Sie die grundlegende Voraussetzung zur Zusammenarbeit als Lieferant der Hirschmann Automotive GmbH, indem Sie unsere obligatorische Qualitätssicherungsvereinbarung und die Logistikrichtlinie akzeptieren.
Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen stehen ebenfalls für Sie zum Download bereit.
Für die Lieferung von Anlagen und Maschinen stellen wir Ihnen die Technische Liefervorschrift "E-Anlagen und Steuerungen" mit dem aktuellen Ausgabestand E01 und dem aktuellen Ausgabedatum 01.03.2005 zur Verfügung.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass Sie Ihre Produkte in die IMDS stellen und damit auch die Erfüllung der Altautorichtlinie gewährleisten.
Weiterführende Vereinbarungen
Je nachdem, wie sich unsere Zusammenarbeit definiert, werden wir mit Ihnen eine Geheimhaltungsvereinbarung oder eine Ship-To-Stock- Vereinbarung abschließen.
Zur Optimierung logistischer Abläufe und Ihrer Informationssituation bieten wir unseren Lieferanten die Einführung von Lieferplänen an. Per wöchentlicher Übermittlung geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Planungssituation.Diese Planungsvorschau enthält verschiedene Informationen, in Anlehnung an die sog. "Tandem-Vereinbarung" der Fa. DaimlerChrysler. Die Übermittlung kann vorzugsweise per EDI (PDF-Datei / MS Excel-Datei) oder Fax erfolgen.
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